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In der von Bernhard Koblischeck am Freitag, 26. März 2021 veröffentlichten Presseerklärung anlässlich seines Rücktritts als Mitglied des Aufsichtsrats werden Vereinsgremien dem Verdacht ausgesetzt, gegen Gesetz und Satzung zu verstoßen. Diesem Eindruck tritt der Vorstand entschieden entgegen und sieht sich zu folgender Klarstellung veranlasst:
In der von Bernhard Koblischeck am Freitag, 26. März 2021 veröffentlichten Presseerklärung anlässlich seines Rücktritts als Mitglied des Aufsichtsrats werden Vereinsgremien dem Verdacht ausgesetzt, gegen Gesetz und Satzung zu verstoßen. Diesem Eindruck tritt der Vorstand entschieden entgegen und sieht sich zu folgender Klarstellung veranlasst:


Der Vorstand hat Bernhard Koblischeck am Freitag, den 26. März 2021*, per Mail mitgeteilt, dass der Inhalt des Schreibens von Boris Notzon inhaltlich weiter aufgearbeitet und von einer neutralen und fachlich geeigneten Kanzlei juristisch bewertet werden wird. Die Entscheidung, das Schreiben von Boris Notzon juristisch prüfen zu lassen, erfolgte mit Zustimmung von Aufsichts- und Ehrenrat. Der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck, der FCK beabsichtige keine juristische Klärung, ist nachweislich falsch. Inhaltlich waren die Vorwürfe von Boris Notzon spätestens seit den Veröffentlichungen auf „Der Betze brennt“ am 21. Februar 2021 und im Kicker am 22. Februar 2021 bekannt.
Der Vorstand hat Bernhard Koblischeck am Donnerstag, den 25. März 2021, also einen Tag vor seiner Amtsniederlegung, per Mail mitgeteilt, dass der Inhalt des Schreibens von Boris Notzon inhaltlich weiter aufgearbeitet und von einer neutralen und fachlich geeigneten Kanzlei juristisch bewertet werden wird. Die Entscheidung, das Schreiben von Boris Notzon juristisch prüfen zu lassen, erfolgte mit Zustimmung von Aufsichts- und Ehrenrat. Der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck, der FCK beabsichtige keine juristische Klärung, ist nachweislich falsch. Inhaltlich waren die Vorwürfe von Boris Notzon spätestens seit den Veröffentlichungen auf „Der Betze brennt“ am 21. Februar 2021 und im Kicker am 22. Februar 2021 bekannt.


Der Vorstand sah sich weiter veranlasst, gegenüber Bernhard Koblischeck am 26. März 2021 deutlich auf die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Grenzen der Kompetenz des Aufsichtsrates und seiner Mitglieder hinzuweisen und diesen Komplex in die Prüfung gem. Ziff. 1 einzubeziehen.
Der Vorstand sah sich weiter veranlasst, gegenüber Bernhard Koblischeck am 25. März 2021 deutlich auf die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Grenzen der Kompetenz des Aufsichtsrates und seiner Mitglieder hinzuweisen und diesen Komplex in die Prüfung gem. Ziff. 1 einzubeziehen.


Dem Vorstand ist es wichtig, Gesetz- und Satzungsverstöße auszuschließen. Werden dem Vorstand Anhaltspunkte für solche Verstöße bekannt, so werden diese von den zuständigen Gremien inhaltlich aufgearbeitet und ggf. juristisch bewertet und verfolgt. Aus diesem Grund wird der Vorstand aufgrund der wiederholten Weitergabe vertraulicher Informationen strafrechtliche Ermittlungen einleiten. Gleiches gilt für die rechtswidrige Aufzeichnung von Teilen der Mitgliederversammlung.
Dem Vorstand ist es wichtig, Gesetz- und Satzungsverstöße auszuschließen. Werden dem Vorstand Anhaltspunkte für solche Verstöße bekannt, so werden diese von den zuständigen Gremien inhaltlich aufgearbeitet und ggf. juristisch bewertet und verfolgt. Aus diesem Grund wird der Vorstand aufgrund der wiederholten Weitergabe vertraulicher Informationen strafrechtliche Ermittlungen einleiten. Gleiches gilt für die rechtswidrige Aufzeichnung von Teilen der Mitgliederversammlung.

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*in einer früheren Version dieser Meldung wurde hier Donnerstag, der 25. März 2021, angegeben. Der Vorstand bittet diesen Fehler zu entschuldigen.